Ein Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag beim Förderinstitut eingegangen ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
Das Unternehmen muss sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften besteht nicht. Soweit eine Landesförderung vorgesehen ist, muss ein Vorhaben im jeweiligen Bundesland verwirklicht werden; bei den Förderprogrammen Forschung und Entwicklung wird zumeist verlangt, dass der Sitz des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Zuschüsse sind wahlweise als Erträge zu versteuern oder von der Abschreibungsbemessungsgrundlage abzusetzen. Kundenentwicklungen (Kunde bezahlt die Entwicklung) werden nicht gefördert. Für in der Forschung und Entwicklung tätige Mitarbeiter können Sie Förderungen in Anspruch nehmen. Werden die Lohnkosten im Rahmen der Projektförderung noch nicht erfasst, kann auch die Förderung mittels Innovationsassistenten erfolgen. Sie haben hier die Basis von weit über Hundert Förderprogrammen. Da sollten Sie etwas finden können. Viel Erfolg bei der Ermittlung und Beantragung der Fördermittel! |